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   VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435   

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https://dejure.org/2015,9707
VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435 (https://dejure.org/2015,9707)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.02.2015 - B 4 K 14.435 (https://dejure.org/2015,9707)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - B 4 K 14.435 (https://dejure.org/2015,9707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Vorauszahlungen auf den vorläufigen Verbesserungsbeitrag für die Verbesserung und Erneuerung einer Entwässerungseinrichtung

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Beitragspflicht, Satzungsrecht, Beitragssätze, Rechtsmittelbelehrung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Grundstück

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435
    Liegt eine gültige Abgabesatzung für Herstellungsbeiträge nicht vor, können auch Verbesserungsbeiträge nicht entstehen (vgl. BayVGH vom 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 - juris Rn. 25).

    Die Frage einer Aufrechterhaltung der (rechtswidrigen) Vorauszahlungen auf den Verbesserungsbeitrag als Vorauszahlungen auf einen Herstellungsbeitrag (vgl. BayVGH vom 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 - juris Rn. 33 ff.) auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 16.02.2015 beschlossenen Herstellungsbeitragssatzung BGS-EWS 2015 stellt sich hier nicht, weil diese Satzung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch nicht in Kraft getreten war.

  • VGH Bayern, 27.02.2003 - 23 B 02.1032
    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435
    Dazu gehören auch Erneuerungsmaßnahmen an bereits vorhandenen Anlagen, die sich nach der Verkehrsauffassung positiv auf die Gesamtanlage auswirken (BayVGH, U. v. 27.02.2003 - 23 B 02.1032 - BayVBl 2003, 373/373).

    Diese Nichtigkeit betrifft einen zentralen Bestandteil der Verteilungsregelung und führt zur Ungültigkeit der gesamten Beitragsteile dieser Satzung der Beklagten (BayVGH, U. v. 27.02.2013 - 23 B 02.1032 - BayVBl 2003, 373/374).

  • BVerwG, 24.03.1982 - 8 B 94.81

    Erschließungsbeitragspflicht trotz Bebauungsverbot aufgrund beschränkter

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435
    ... ergebende privatrechtliche Verpflichtung, das Grundstück nur zum vorübergehenden Parken zu benutzen, einer Bebaubarkeit und damit einer sich aus § 2 VES-EWS 2013 für bebaubare Grundstücke ergebenden Beitragspflicht nicht entgegen (BVerwG, B. v. 24.03.1982 - 8 B 94/81 - NJW 1982, 2458/2458).
  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 20 BV 11.133

    Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; Verstöße gegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435
    Diese weiteren und die bisher angefallenen Investitionskosten hätten als Gesamtinvestitionsaufwand für die Entwässerungseinrichtung der Globalberechnung für eine neu zu erlassende, erstmals gültige Herstellungsbeitragssatzung zu Grunde gelegt werden müssen, mit der Folge, dass alle erschlossenen Grundstücke mit neu kalkulierten (erhöhten) Herstellungsbeiträgen heranzuziehen wären, Altanschließer jedoch unter Anrechnung tatsächlich geleisteter Beitragszahlungen oder unter Berücksichtigung einer angemessenen anderweitigen Übergangsregelung (BayVGH, U. v. 14.04.2011 - 20 BV 11.133 - BayVBl 2012, 246/247).
  • VGH Bayern, 26.10.2005 - 23 B 05.675

    Aufrechterhaltung der Vorauszahlung eines Verbesserungsbeitrags als Vorauszahlung

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435
    Darüber hinaus muss auch eine gültige Beitragssatzung in Gestalt einer Abgabesatzung nach Art. 2 Abs. 1 KAG vorliegen, weil nur so die rechtlichen Voraussetzungen für die spätere Begründung einer Beitragspflicht geschaffen werden (BayVGH, B. v. 26.10.2005 - 23 B 05.675 - BayVBl 2006, 248/248).
  • VGH Bayern, 08.09.2005 - 23 B 04.2671
    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2015 - B 4 K 14.435
    Das bloße Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten Abwasserbeseitigung zum Schutze der Umwelt ist jedoch allein noch nicht geeignet, mit dem Vorteil der Grundstückseigentümer abgewogen zu werden (BayVGH, U. v. 08.08.2005 - 23 B 04.2671 - juris Rn.29).
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